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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TOURISTISCHE LEISTUNGEN (AGB-T)

  1. Geltungsbereich der AGB-T

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für touristische Leistungen (AGB-T) gelten für alle von der Kulturbüro Gronau GmbH (im Folgenden: Kulturbüro) beworbenen, vermittelten oder als Leistungserbringer angebotenen touristischen Leistungen, soweit es sich nicht um eine reine Beherbergungsleistung handelt.

1.2 Sollten für einzelne Leistungen weitere Geschäftsbedingungen des Kulturbüros gelten (z.B. wenn die Leistungen Bestandteil einer Pauschalreise sind und das Kulturbüro auch als Reiseveranstalter auftritt), so sind die spezielleren Vertragsbedingungen (z.B. die Allgemeinen Reisebedingungen des Kulturbüros vorrangig.

1.3 Bei einigen vom Kulturbüro beworbenen touristischen Leistungen kann die Buchung nicht über das Kulturbüro erfolgen. Diese werden vom Kulturbüro gesondert gekennzeichnet (z.B. in der Leistungsbeschreibung unter dem Stichpunkt „Veranstalter“). Das Kulturbüro ist in diesen Fällen somit weder selbst Vertragspartner noch Leistungserbringer der touristischen Leistung. Dies gilt unter anderem, jedoch nicht ausschließlich für: Ballonfahrten über Ballooning Adventure und die Vermittlung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen /-häusern.

Ein Vertrag über die Erbringung der touristischen Leistungen kann in diesen Fällen nur unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer (im Folgenden: „Partner“) geschlossen werden. In diesem Fall beschränken sich die Leistungen des Kulturbüros auf die reine Zurverfügungstellung von Informationen (z.B. Preise und Leistungsangaben). Diese sind für den Partner nicht bindend. Ein Vermittlungsvertrag mit dem Kunden kommt insoweit nicht zustande, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Das Kulturbüro ist weder bevollmächtigt, etwaige Willenserklärungen für die Partner abzugeben noch diese entgegenzunehmen. Wenn das Kulturbüro lediglich derartig Drittleistungen bewirbt, gelten von den folgenden Bestimmungen nur die Ziffern 7.3 und 8.

1.4 Soweit das Kulturbüro die touristischen Leistungen nicht im Sinne von Ziffer 1.3 lediglich bewirbt, ist das Kulturbüro selbst Vertragspartner und Leistungserbringer. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kulturbüro selbst in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Veranstalter“ genannt ist. Wenn das Kulturbüro selbst Leistungserbringer ist, gelten ergänzend die folgenden Bedingungen:

 

  1. Vertragsschluss / Vertragsinhalt (touristische Leistungen)

2.1 Mit einem Buchungsauftrag bietet der Kunde dem Leistungserbringer den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

2.2 Der Vertrag kommt mit einer Bestätigung durch das Kulturbüro zustande. Die Bestätigung kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) erfolgen. Soweit das Angebot im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. per Fax, E-Mail oder Webshop) abgegeben wurde, erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (ggf. gesondert) eine elektronische Eingangsbestätigung. Eine bloße Eingangsbestätigung oder bloßes Schweigen stellen noch keine Annahmeerklärung dar.

2.3 Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung des Kulturbüros, die in der jeweils aktuellen Broschüre des Kulturbüros abgedruckt ist oder auf der Website des Kulturbüros veröffentlicht wurde, auf die sich der Kunde bei dem Angebot bezieht.

2.4 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Inhalt des Angebots ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit mit der Annahmeerklärung auf die Änderung hingewiesen wurde und der Kunde innerhalb von 10 Tagen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung (gegenüber dem Partner oder des Kulturbüros) oder Anzahlung erklärt.

 

  1. Preise / Zahlungsbedingungen / Leistungsverweigerungsrecht

3.1 Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, gelten die in der Leistungsbeschreibung genannten Preise. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Kurtaxe, Verpflegungskosten, Kosten für Museumsführungen und Führungen innerhalb anderer Sehenswürdigkeiten sowie Stadtpläne und Prospekte sind nur dann vom vereinbarten Preis umfasst, wenn dies Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist oder ausdrücklich vereinbart wird.

3.2 Sofort nach Vertragsschluss ist die vollständige Zahlung zu leisten.

3.3 Die Zahlung kann per Banküberweisung auf eines der Konten der Kulturbüro Gronau GmbH (Volksbank Gronau, IBAN: DE55 4016 4024 0122 945 601, BIC: GENODEM1GRN oder Sparkasse Westmünsterland, IBAN: DE83 4015 4530 0000 0283 40, BIC: WELADE 3W XXX) oder in der Touristinfo Gronau in bar oder mit EC- oder Kreditkarte erfolgen. Bei Buchung über den Onlineshop kann eine Bezahlung per Kreditkarte oder Paypal erfolgen. Bei Zahlung über Drittanbieter (z.B. Paypal) gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

3.4 Der Kunde hat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nur dann einen Anspruch auf Leistungserbringung, wenn er die vereinbarte Vergütung in voller Höhe vor der Leistungserbringung gezahlt hat. Andernfalls steht dem Kulturbüro ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

 

  1. Leistungszeitpunkt/-dauer / Verspätung

4.1 Soweit eine bestimmte Uhrzeit für den Beginn der Leistung vereinbart ist, muss der Kunde sich rechtzeitig vor Beginn der touristischen Leistung(en) am angegebenen Treffpunkt einfinden. Sollte sich der Kunde verspäten, hat er dies mit seiner voraussichtlichen Ankunftszeit unverzüglich dem Kulturbüro mitzuteilen. Das Kulturbüro bzw. der Gästeführer können im Fall einer nicht nur unerheblichen Verspätung ohne den Kunden mit der Leistungserbringung (z.B. Führung) beginnen und/oder den Kunden von der Teilnahme an der Leistung ausschließen, wenn die Wartezeit für das Kulturbüro bzw. den Gästeführer oder die anderen Teilnehmer unzumutbar ist. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn eine Verspätung von mehr als 15 Minuten vorliegt.

4.2 Das Kulturbüro wird sich bemühen, die vereinbarten Leistungen pünktlich zu beginnen und zu beenden. Die Angaben zur Dauer einer Leistung (z.B. einer Führung) sind Circaangaben. Die tatsächliche Dauer, der Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung können hiervon geringfügig abweichen. Sollte eine Leistung aufgrund eines Verschuldens des Kulturbüros später beginnen als angegeben, wird die Dauer der Leistungserbringung hierdurch nicht beeinträchtigt. Ein Leistungsbeginn durch das Kulturbüro von bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten/ angegebenen Zeitpunkt gilt als vertragsgemäß, soweit die Gesamtdauer der Leistung hierdurch nicht verkürzt wird.

 

  1. Rücktritt (Stornierung) / Kündigung

5.1 Eine kostenfreie Stornierung der Tickets wird nicht angeboten. Die Tickets sind jedoch übertragbar und können somit bei Verhinderung weitergegeben werden.

5.2 Der Kunde kann vom Gästeführer oder durch das Kulturbüro von der Führung ausgeschlossen werden, wenn er (z.B. aufgrund starker Alkoholisierung) durch sein Verhalten die Durchführung der Gästeführung erheblich behindert, stört oder seine Sicherheit, die Sicherheit der anderen Teilnehmer oder des Gästeführers gefährdet.

5.3 Wenn der Kunde aus den in 4.1 und 5.3 genannten Gründen von der Führung ausgeschlossen oder die Führung für ihn erheblich verkürzt wird, bleibt der Vergütungsanspruch des Kulturbüros in voller Höhe bestehen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde nicht am Treffpunkt erscheint (no show) oder seine Verspätung nicht rechtzeitig anzeigt.

 

  1. Gästeführungen / Rundgänge des Kulturbüros
    Eine bestimmte Person als Gästeführer ist nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Wenn eine konkrete Person als Gästeführer vereinbart wurde, kann das Kulturbüro diesen gleichwohl durch eine gleichgeeignete Person ersetzen, wenn der vereinbarte Gästeführer (z.B. aufgrund von Krankheit) verhindert ist.

 

  1. Haftungsbeschränkung /-ausschluss

7.1 Das Kulturbüro haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Kulturbüros beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kulturbüros beruhen. Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kulturbüros stehen eigenen Pflichtverletzungen des Kulturbüros gleich.

7.2 Im Übrigen ist eine Haftung des Kulturbüros ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).

7.3 Wenn das Kulturbüro Leistungen Dritter lediglich bewirbt oder Hinweise und Auskünfte erteilt, haftet das Kulturbüro – soweit nicht ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde – nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen, sondern nur für die richtige Auswahl der Informationsquellen und die richtige Weitergabe an den Kunden. Das Kulturbüro haftet dann auch nicht für das Zustandekommen des Vertrages mit dem Partner oder für Art, Umfang und Qualität der Leistungserbringung durch den Partner sowie die durch diese verursachten Mängel oder Schäden.

 

  1. Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vermittlungsleistungen des Kulturbüros oder den Leistungen des Kulturbüros als Leistungserbringer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder nicht abdingbare Abkommen entgegenstehen.

Kulturbüro Gronau GmbH
Bahnhofstraße 43
48599 Gronau
Registergericht: Amtsgericht Coesfeld
Geschäftsführer: Thomas Albers

Aufsichtsratsvorsitzende: Marita Wagner
Tel.: +49 (0) 2562 71870
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